Ehrenzeichen der
Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein

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Bezeichnung Ehrenzeichen Voraussetzung
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 10 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 20 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 30 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 40 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 50 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 60 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 70 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft
Feuerwehrehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein 80 Jahre
Feuerwehr-Mitgliedschaft

Brandschutzehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein, Stufe I, (silber) 25 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Brandschutzehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein, Stufe II, (gold) 40 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Brandschutzehrenzeichen des Landes Schleswig-Holstein, Sonderstufe, (schwarz) Besonderes, mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz

Feuerwehr-Ehrenkreuz des Landesfeuerwehrverbandes SH, bronze
Feuerwehr-Ehrenkreuz des Landesfeuerwehrverbandes SH, silber
Feuerwehr-Ehrenkreuz des Landesfeuerwehrverbandes SH, gold


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